rezooM Z-Score

Warum bezeichnen wir die rezooM Fonds als „zukunftsfähig“?

Generell ist es uns wichtig, dass die von uns angestrebten Investments ethisch-ökologische Aspekte in Ihren Geschäftsmodellen verankert haben.

Für jedes Unternehmen aus der rezooM Produktpalette wird von uns ein rezooM Z(ukunfts)-Score im Rahmen der folgenden Schritte systematisch ermittelt:

Anwendung von Ausschlusskriterien

Ausschlusskriterien sind für uns wichtig, um sicherzustellen, dass in keine Unternehmen investiert wird, die signifikante Umsätze in Bereichen machen, die wir als nicht zukunftsfähig ansehen. In unserem Verkaufsprospekt können Sie die Ausschlusskriterien einsehen. Ausgeschlossen sind für uns Investments in Unternehmen, die…
  • mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakwaren erwirtschaften.
  • mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Gewinnung und dem Vertrieb von Kohle und Uran generieren.
  • mehr als 10 Prozent ihres Umsatzes mit der Verstromung von Kohle generieren.
  • mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern erwirtschaften.
  • mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung wesentlicher Komponenten für Kernkraftwerke generieren.
  • mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes generieren, indem sie Verfahren zum Abbau und/oder Aufbereitung von Ölsanden einsetzen und/oder Fracking-Technologien herstellen und/oder anwenden
  • schwerwiegend gegen die UN Global Compact Kriterien verstoßen.
  • völkerrechtlich geächteten Waffen herstellen oder vertreiben.

Über diese im Verkaufsprospekt definierten Schwellen versuchen wir Unternehmen, die in einem der genannten Bereiche aktiv sind, generell auszuschließen. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien wird von unserer KVG (Axxion) unter Verwendung von MSCI Daten sichergestellt.

Anwendung von Negativkriterien

Negativkriterien sind Aspekte, die man entweder in einen spezifischen Kontext einordnen muss, die von außen (realistischerweise) schwer zu überprüfen sind, oder bei denen eine Einzelfallbewertung erforderlich ist. Wir definieren die folgenden Aspekte als Negativkriterien:
  • Waffen
  • Grüne Gentechnik
  • Raubbau an der Natur
  • Alkohol
  • Chlorchemie
  • Pornografie
  • Ausbeuterische Kinderarbeit
  • gesetzl. nicht vorgeschriebene Tierversuche
  • Atomkraft
  • Glücksspiel
Unsere Zielunternehmen werden bezüglich der Negativkriterien von unserem Partner Bavest mithilfe künstlicher Intelligenz gründlich untersucht. Um unsere Analyse zu vervollständigen, führen wir gegebenenfalls persö￶nliche Gespräche mit Unternehmensvertretern und NGOs und machen uns durch Vor-Ort-Besuche selbst ein Bild.

Externes Nachhaltigkeits-Research

Wir nutzen bei der Analyse der Unternehmen das Nachhaltigkeits-Research von Refinitiv, einer Tochter der London Stock Exchange, die die Unternehmen auf Herz und Nieren hinsichtlich ethisch-ökologischer Aspekte überprüft. Refinitiv deckt rund 85% der globalen Marktkapitalisierung ab. Für die Unternehmen werden bis zu 650 unterschiedliche ESG-Kriterien überprüft. Teilweise gehen die Daten mehr als 20 Jahre zurück. Dabei sind mehr als 700 ESG Analysten weltweit aktiv. Die hier generierten Daten helfen uns dabei, einzuschätzen, ob ein Unternehmen die wichtigen Aspekte Umwelt / Soziales / Governance in der Unternehmenspolitik verankert hat.

Sinn und Verstand

Die ersten drei Punkte sind für uns wichtige Schritte, doch sie reichen nicht aus. Wir ziehen ein für uns weiteres wichtiges Kriterium heran: Unseren Sinn und Verstand. Warum halten wir das für wichtig?

Zum einen muss man bei Small- und Midcaps andere Maßstäbe ansetzen. Junge, innovative Unternehmen verfügen häufig nicht über die zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die Anforderungen von Nachhaltigkeits-Researchhäusern befriedigen zu können. Entsprechend werden sie negativ eingestuft, obwohl der Unternehmenszweck ganz klar einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft haben kann. Ein Beispiel hierfür ist Renewcell, ein preisgekröntes Textil-zu-Textil-Recyclingunternehmen mit Sitz in Schweden.

Zum anderen sehen wir uns bei Unternehmen der Emerging Markets als „Wegbegleiter“. In diesen Ländern ist der Entwicklungsstand ein anderer. Das berücksichtigen wir bei unserer Beurteilung und legen unseren Fokus vor allem darauf, dass sich die Unternehmen auf den Weg gemacht haben und die gängigen Anforderungen sukzessive erfüllen.

Es gilt aber auch bei großen Unternehmen den Sinn und Verstand nicht auszuschalten. Obwohl die ersten drei Prüfungsschritte positiv gemeistert wurden kann es sein, dass der Unternehmenszweck, das Produkt oder die Dienstleistung keinerlei nutzen für die Gesellschaft darstellen. Auch hier wird das Kriterium „Sinn und Verstand“ aktiv und wir werden entsprechend nicht in diese zukunftsunfähigen Unternehmen investieren. Ein Beispiel sind spezielle Fastfood-Ketten, die wir aus dem Universum ausschließen.

Sinn und Verstand ist letztlich die Instanz, die dem Bürokratismus entgegentritt, der bei der Nachhaltigen Kapitalanlage in den letzten Jahren Einzug gehalten hat und teilweise zu absurden Ergebnisse führt.

Für jede der Kategorien vergeben wir 0-5 Punkte. 5 Punkte bekommen die „einwandfreien“ Unternehmen, 0 Punkte diejenigen, die in der jeweiligen Kategorie nichts zustande bringen. Bekommt ein Unternehmen 0 Punkte in Kategorie 1,2 oder 4, so sind sie für ein Investment ausgeschlossen. In Kategorie 3 gehen wir differenziert vor, da wir wie unter Punkt 4 beschrieben für Small- und MidCaps sowie Unternehmen der Emerging Markets andere Maßstäbe ansetzen.

Die Mindestanforderung der Gesamtzahl (additiv) für ein Investment (aus Sicht der Zukunftsfähigkeit) liegt bei 12.